Hier findest Du unsere AGB für den W&V Summit.
Ebner Media Group GmbH & Co. KG
Brienner Strasse 45 a-d
80333 Muenchen
sales@ebnermedia.de
Nachstehende Allgemeine Geschaeftsbedingungen der Ebner Media Group GmbH & Co. KG fuer Partner und Sponsoren (im Folgenden Allgemeine Bedingungen) gelten fuer die Ueberlassung von Buehnenslots, Sponsorenleistungen, Branding-Optionen und weiteren damit zusammenhaengenden Zusatzleistungen zwischen der Ebner Media Group GmbH & Co. KG, Brienner Strasse 45 a-d, 80333 Muenchen (im Folgenden Ebner Media Group) und Ihnen als Partner oder Sponsor (im Folgenden Partner) in Ihrer Taetigkeit als Unternehmer.
Besondere Anmelde-/Teilnahmebedingungen der Ebner Media Group und weitere Geschaeftsbedingungen eines Dritten, z.B. eines Veranstaltungsortes, ergaenzen diese Allgemeinen Bedingungen (im Folgenden alle zusammen AGB). Es gilt insofern die Rangfolge: Anmeldebestaetigung der Ebner Media Group in Verbindung mit den Angaben im Anmeldeformular; Besondere Anmelde-/Teilnahmebedingungen der Ebner Media Group; Allgemeine Bedingungen; Geschaeftsbedingungen eines Dritten.
Angebote der Ebner Media Group auf Anfragen sind freibleibend und unverbindlich. Mit der Ruecksendung des vollstaendig ausgefuellten und unterschriebenen Anmeldeformulars bestellt der Partner verbindlich das gewuenschte Partnerpaket und/oder Zusatzleistungen.
Durch die Unterschrift und Ruecksendung des Angebots werden die AGB verbindlich anerkannt. Die Anmeldung ist fuer den Partner bindend.
Bis zum Erhalt der Anmeldebestaetigung kann der Partner von der Anmeldung ohne Begruendung zuruecktreten. Der Ruecktritt ist schriftlich bei der Ebner Media Group anzuzeigen. Die Ebner Media Group erlaubt sich, fuer die verursachten Kosten eine Pauschale in Hoehe von EUR 500 in Rechnung zu stellen. Mit der Anmeldebestaetigung durch die Ebner Media Group kommt ein fuer beide Parteien verbindlicher Vertrag zustande.
Ist der Partner aus Gruenden, die in seinem Risikobereich liegen, verhindert, um von den gewuenschten Leistungen den vereinbarten Gebrauch zu machen, so bleibt er grundsaetzlich zur Zahlung der vertraglich vereinbarten Rechnungssumme lt. Auftrag verpflichtet. Jedoch sind bei Zugang einer Anzeige der Verhinderung durch den Partner
1. bis 4 Monate vor dem offiziellen Veranstaltungsbeginn lediglich 20 %
2. bis 3 Monate vor dem offiziellen Veranstaltungsbeginn lediglich 40 %
3. bis 2 Monate vor dem offiziellen Veranstaltungsbeginn lediglich 60 %
4. bis 1 Monat vor dem offiziellen Veranstaltungsbeginn lediglich 80 %
5. ab 1 Monat vor Veranstaltungsbeginn 100 %
der vertraglich vereinbarten Summe zu zahlen. Dem Partner steht es frei, nachzuweisen, dass der Ebner Media Group kein Schaden oder ein geringerer Schaden als die oben genannten Pauschalsaetze entstanden ist.
Zusaetzlich zu bezahlen sind die bereits durch die Ebner Media Group erbrachten Leistungen, fuer die folgende Pauschale mit Zugang der Anzeige der Verhinderung faellig wird: Verwaltungskosten- und Organisationspauschale in Hoehe von EUR 750 zzgl. MwSt. fuer Auftragsbestaetigung, Buchhaltung, Stornierungsaufwand, Webseitenpflege, Leistungen Dritter (z.B. Grafik, Programmierung, redaktionelle Abstimmung).
Die Ebner Media Group ist berechtigt vom Vertrag zurueckzutreten, wenn die fuer eine wirtschaftliche Durchfuehrung der Veranstaltung erforderliche Zahl an Teilnehmern und Partnern nicht erreicht wird, der Hauptveranstalter die Veranstaltung nicht durchfuehrt oder sonstige nicht im Verantwortungsbereich der Ebner Media Group liegende Gruende vorliegen. In diesem Falle wird der Partner unverzueglich benachrichtigt und die bereits geleistete Zahlung erstattet.
Soweit Buehnenslots (Main Stage, Deep Dive Sessions, Panel-Teilnahmen, Interviews) Bestandteil des Vertrages sind, umfasst die Leistung der Ebner Media Group die Bereitstellung der vereinbarten Buehnenzeit im Rahmen des Veranstaltungsprogramms. Die konkrete zeitliche Platzierung im Programm erfolgt nach pflichtgemaessem Ermessen der Ebner Media Group in Abstimmung mit der Redaktion. Der Partner hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Uhrzeit oder Programmposition.
Die Inhalte von Vortraegen, Panels und Deep Dive Sessions erfolgen in inhaltlicher Abstimmung mit der W&V-Redaktion. Die Ebner Media Group behaelt sich vor, Inhalte abzulehnen, die nicht den redaktionellen Standards entsprechen oder rein werblichen Charakter haben. Ein Topic-Fit mit der Redaktion ist Bestandteil der Leistung.
Soweit Branding-Leistungen oder Vor-Ort-Praesenzen (z.B. Lounge, Experience-Flaeche, Food & Beverage) Bestandteil des Vertrages sind, richtet sich der konkrete Umfang der Leistungserbringung nach den Besonderen Anmelde-/Teilnahmebedingungen und nach den Angaben in der Anmeldebestaetigung. Die Zuweisung der Flaeche und des Standorts erfolgt nach pflichtgemaessem Ermessen der Ebner Media Group.
Die Ebner Media Group ist berechtigt, aus wichtigem Grund die Programmstruktur, Raumzuteilungen und Zeitslots zu aendern, ohne dass daraus Rechte hergeleitet werden koennen. Ein Schadensersatz- oder Ruecktrittsanspruch des Partners entsteht dadurch nicht, sofern die wesentlichen Leistungsbestandteile erhalten bleiben.
Der Partner ist verpflichtet, vereinbarte Buehnenauftritte (Vortraege, Panels, Deep Dives) zum vereinbarten Zeitpunkt wahrzunehmen. Der Partner stellt sicher, dass die benannten Speaker zum vereinbarten Zeitpunkt anwesend und vorbereitet sind. Aenderungen bei den Speakern sind der Ebner Media Group unverzueglich mitzuteilen und beduerfen der Zustimmung.
Der Partner ist verpflichtet, alle fuer die Durchfuehrung der gebuchten Leistungen erforderlichen Materialien (Praesentationen, Logos, Druckdaten, Give-aways etc.) fristgerecht und in der geforderten Qualitaet anzuliefern. Die Fristen werden in der Anmeldebestaetigung oder gesondert mitgeteilt. Bei verspaeteter oder mangelhafter Anlieferung kann die Ebner Media Group die betreffende Leistung einschraenken oder entfallen lassen, ohne dass der Verguetungsanspruch entfaellt.
Soweit Branding-Optionen oder Vor-Ort-Aktivitaeten Bestandteil des Vertrages sind, hat der Partner die oeffentlich-rechtlichen Vorschriften zu beachten und fuer erforderliche Genehmigungen selbst zu sorgen. Die Aufstellung und der Betrieb elektrischer Geraete beduerfen der vorherigen, schriftlichen Zustimmung der Ebner Media Group.
Etwaige erforderliche Versicherungen sind vom Partner selbst abzuschliessen.
Bei einem schuldhaften Nichterscheinen des Partners oder der benannten Speaker zu einem vereinbarten Buehnenauftritt ohne rechtzeitige Absage (mindestens 48 Stunden vorher) verpflichtet sich der Partner, der Ebner Media Group eine Vertragsstrafe in Hoehe von 50 % des auf den Buehnenauftritt entfallenden Paketanteils zu zahlen, mindestens jedoch EUR 2.500 zzgl. MwSt.
Bei einem Vertragsverstoss gegen die Pflichten aus Ziffer 4.3, den der Partner zu verschulden hat, verpflichtet sich der Partner, der Ebner Media Group eine Vertragsstrafe in Hoehe von 30 % des Rechnungsbetrages pro Fall der Zuwiderhandlung, mindestens jedoch EUR 1.000 und hoechstens begrenzt auf den Rechnungsbetrag zzgl. MwSt. zu bezahlen.
Die Ebner Media Group hat das Recht, den Vertrag fristlos zu kuendigen und/oder die Leistung zu verweigern, wenn der Partner mit einer Zahlung ganz oder teilweise mehr als 14 Tage in Verzug ist, wenn das Insolvenzverfahren oder die Eroeffnung des gerichtlichen oder aussergerichtlichen Vergleichs gegen ihn beantragt wird oder der Partner erklaert, seine vertragliche Leistung nicht zu erbringen.
Sofern die Ebner Media Group den Vertrag fristlos kuendigt, ist die Ebner Media Group berechtigt, den in Rechnung gestellten Betrag als pauschalen Schadensersatz geltend zu machen. Gelingt es der Ebner Media Group, einen anderen Partner zu gewinnen, so steht der Ebner Media Group gegen den Partner eine Entschaedigung der nach dem gewoehnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Betraege zu. Dies sind in der Regel 20 % des dem Partner in Rechnung gestellten Betrages.
Alle genannten Preise sind Nettopreise und verstehen sich zzgl. MwSt. und anteiliger Umlagen fuer technische Leistungen.
Der Rechnungsbetrag ist sofern nicht anders schriftlich vereinbart wie folgt zu leisten:
1. 10 % der gesamten Rechnungssumme sind innerhalb 14 Tage nach Auftragsbestaetigung zu leisten.
2. 50 % der gesamten Rechnungssumme sind bis zum 15. Januar 2026 zu leisten.
3. 40 % der gesamten Rechnungssumme sind bis zum 15. Februar 2026 zu leisten.
Buchungen, die nach den genannten Zahlungsstichtagen liegen, muessen die summierten Teilbetraege bis zum Buchungsdatum mit einer Frist von 14 Tagen zahlen. Ein Verzug ist mit 5 Prozentpunkten ueber dem Basiszinssatz zu verzinsen.
Der fristgerechte und vollstaendige Zahlungseingang ist Voraussetzung fuer die Erbringung der vereinbarten Leistungen sowie fuer die Aushaendigung der Partnerausweise. Die Ebner Media Group behaelt sich vor, die Leistungen zu verweigern oder anderweitig zu vergeben, wenn der Rechnungsbetrag nicht vor Veranstaltungsbeginn auf dem Konto der Ebner Media Group eingegangen ist.
Die Ebner Media Group und die Erfuellungsgehilfen der Ebner Media Group haften nur fuer Vorsatz und grobe Fahrlaessigkeit. Fuer Schaeden aus der Verletzung des Lebens, des Koerpers oder der Gesundheit haftet die Ebner Media Group auch bei einer fahrlaessigen Pflichtverletzung. Bei durch leichte Fahrlaessigkeit verursachte Sach- und Vermoegensschaeden einschliesslich entgangenem Gewinn haftet die Ebner Media Group nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Hoehe nach beschraenkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaeden.
Die Ebner Media Group uebernimmt keine Obhutspflicht fuer die vom Partner eingebrachten Gegenstaende, Materialien oder technischen Geraete.
Die Ebner Media Group uebernimmt keine Haftung fuer Schaeden, die durch hoehere Gewalt, Streiks oder sonstige von ihr nicht zu vertretende Ausfaelle oder Leistungsschwankungen eintreten.
Der Partner willigt fuer alle bekannten und unbekannten Nutzungsarten in allen Medien unentgeltlich und zeitlich und oertlich unbeschraenkt darin ein, dass die Ebner Media Group oder von ihr beauftragte Dritte berechtigt sind, im Rahmen der Veranstaltung Aufnahmen seiner Person, seiner Buehnenauftritte und/oder von Praesentationen, auch unter Integration seines Unternehmenskennzeichens bzw. von ihm geschuetzter Marken zu erstellen und zur redaktionellen Berichterstattung non-kommerziell und kommerziell zu nutzen, zu bearbeiten, zu vervielfaeltigen, zu verbreiten, auszustellen, oeffentlich zugaenglich zu machen sowie zu archivieren.
Die Aufzeichnung von Buehnenauftritten durch den Partner selbst bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Ebner Media Group.
Fuer den Fall, dass die Durchfuehrung der Veranstaltung aufgrund von Umstaenden, die ausserhalb der vernuenftigen Kontrolle der Parteien liegen und die nach vernuenftigem Ermessen nicht vorhersehbar waren, wesentlich erschwert, gefaehrdet oder beeintraechtigt wird, koennen beide Parteien von diesem Vertrag zuruecktreten. Zu solchen Umstaenden zaehlen insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Terrorismus, Feuer, Ueberschwemmungen, Erdbeben, schwere Wetterbedingungen, Epidemien, Pandemien, behoerdliche Anordnungen oder Gesetzesaenderungen, Streiks und Aussperrungen.
Eine Partei, die beabsichtigt, sich auf ein Ereignis Hoeherer Gewalt zu berufen, muss die andere Partei unverzueglich und schriftlich ueber das Eintreten und die voraussichtliche Dauer des Ereignisses informieren.
Im Falle eines Ruecktritts aufgrund Hoeherer Gewalt hat jede Partei die bis dahin erbrachten Leistungen der anderen Partei zu erstatten. Weitergehende Ansprueche, insbesondere Schadensersatzansprueche, sind in diesem Fall ausgeschlossen.
Sollte die Veranstaltung aufgrund eines Ereignisses Hoeherer Gewalt verschoben werden, haben die Partner das Recht, ihre Teilnahme an der Veranstaltung zu denselben Bedingungen fuer den neuen Termin zu bestaetigen oder vom Vertrag zurueckzutreten. Im Falle eines Ruecktritts gelten die Bestimmungen gemaess Absatz 10.3.
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfuellungsort ist Muenchen. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht beruehrt. Unwirksame oder fehlende Klauseln sind durch wirksame Klauseln zu ersetzen, die dem gewollten Zweck am
naechsten kommen.
Stand: Januar 2025